Schulkonferenz

Die Schulkonferenz an der PWG

Aufgaben und Zusammensetzung der Schulkonferenz sind in § 65 des Schulgesetzes für das Land NRW festgelegt.

Aufgaben

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, zum Beispiel über das Schulprogramm, das Fahrtenkonzept, die Einführung neuer Lehrwerke, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und Kooperationen mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern. Die Schulleitung berichtet zum Beispiel über die Verwendung der Haushaltsmittel, das Abschneiden bei zentralen Prüfungen und über die Stellenausstattung.

Zusammensetzung

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden in Drittelparität von Elternschaft, Schülerschaft und Lehrerschaft gestellt und in den jeweiligen Mitwirkungsgremien Schulpflegschaft, Schülerrat und Lehrerkonferenz unabhängig voneinander gewählt.

An der PWG besteht die Schulkonferenz aus 18 gewählten Mitgliedern, jeweils sechs Vertretern aus Elternschaft, Schülerschaft und Lehrerkollegium. Vorsitzende ist die Schulleiterin Frau Gabriele Sowka.

Die erste Schulkonferenz im Schuljahr 2018/19 findet am Montag, den 01.10.2018 ab 19.00 Uhr in R. 716 statt.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft an der PWG

Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind in § 72 des Schulgesetzes für das Land NRW festgelegt.

Aufgaben

“Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.” (Auszug § 72 SchG)

Zusammensetzung

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen sollen ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulleiterin (oder in Vertretung ein Mitglied der Schulleitung) nimmt an den Sitzungen teil, um einen Austausch zwischen Eltern und Schule zu gewährleisten. Die Schulleiterin informiert über wichtige Entwicklungen in der Schule.

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzende/ eine Vorsitzende und bis zu drei Stellvertreter/ Stellvertreterinnen.

Frau Petra Heinrichs ist im Schuljahr 2018/19 Vorsitzende der Schulpflegschaft, Frau Elke Lintner ist Stellvertreterin.

Die zweite Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2018/19 findet am Montag, den 11. Februar 2019 statt.

Klassenpflegschaft

Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft berät über alle wichtigen Fragen ihrer Klasse. Sie tagt mindestens zweimal jährlich zu Beginn der Halbjahre. Die erste Sitzung wird von der Schule einberufen, weitere Sitzungen werden von dem/ der Vorsitzenden der Klassenpflegschaft einberufen. Die KlassenlehrerInnen nehmen an den Sitzungen teil. Die Klassenpflegschaft entscheidet über z.B. über Ziele und Kosten von Klassenfahrten und wählt/bestimmt die Mitglieder anderer Mitwirkungsorgane, wie z.B. die der Schulpflegschaft.

Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Eltern einer Jahrgangsstufe bilden die Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Jahrgangsstufenpflegschaft berät über alle wichtigen Fragen ihrer Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe. Sie tagt mindestens zweimal jährlich zu Beginn der Halbjahre. Die erste Sitzung wird von der Schule einberufen, weitere Sitzungen werden von dem/ der bzw. den Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaft einberufen. Die Jahrgangsstufenleiter/Innen nehmen an den Sitzungen teil. Die Jahrgangstufenpflegschaft entscheidet z.B. über Ziele und Kosten der Jahrgangsstufenfahrt/Studienfahrt in der Jahrgangsstufe 12 und wählt/bestimmt die Mitglieder anderer Mitwirkungsorgane, wie z.B. die der Schulpflegschaft.

Schülervertretung

Mitdenken, Mitentscheiden, Mitverantworten

Im Englischen gibt es den Satz „Children should be seen not heard“. Die deutsche Entsprechung ist wohl der Satz „Wenn Erwachsene reden, haben Kinder den Mund zu halten“. An der PWG halten wir allerdings beide Sprüche nicht für besonders intelligent und sind da viel weiter, denn bei uns heißt es: „Wenn Kinder etwas zu sagen haben, sollten die Erwachsenen sich die Zeit nehmen und einfach ‘mal zuhören“. Dass das positive Konsequenzen hat, zeigen 30 Jahre Schülermitbestimmung an der PWG.
Die Schülerinnen und Schüler sind an einer Schule die wahren „Insider“. Ihr Insider-Wissen nicht zu nutzen, wäre ein großer Fehler, in der Wirtschaft würde man das als „Verschwendung von Ressourcen“ bezeichnen. Unsere Schülervertretung, kurz SV genannt, besteht aus rund achtzig Experten der Jahrgangsstufen 5 bis 13 in Sachen Schule – eine gewaltfreie, aber schlagkräftige und auch schlagfertige Gruppe. Sie wählen aus ihrer Mitte vier Sprecher und aus dem Lehrerkollegium drei Vertrauenslehrer. Nachfoldend finden Sie, findet ihr unsere Satzung.

Auch in diesem Schuljahr war die SV wieder auf der alljährlichen SV-Fahrt. Zusammen mit den drei SV-Lehrern und dem vier-köpfigem Schülerrat sind ca. 25 Klassensprecherinnen und Klassensprecher nach Münster gefahren. In der Jugendherberge am Aasee haben sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Alltag in der Schule beschäftigt. Wichtige Themen, wie das Fair-Trade Projekt, gegen Rassismus-Projekte und vieles mehr kamen zur Sprache.

Es ist ein schönes Erlebnis mit jungen und älteren Schülern zusammen am Schulleben zu arbeiten. Es werden viele, auch ganz neue Ideen besprochen und diskutiert. Ein Erlebnis, welches jeder Schüler und jede Schülerin einmal in seiner/ihrer Schullaufbahn mitgemacht haben sollte.

An unserer Schule wird der demokratische „Ernstfall“ gelebt. Es geht um eine Meinungsbildung mit Folgewirkung, die nicht in gedruckter Form in irgendeiner Schublade verschwindet, um das Sich-Einmischen und Sich-Gehör-Verschaffen, um das Durchsetzen von Schülerinteressen und das Realisieren guter Ideen, um das Wohlergehen der Gemeinschaft. Das muss man lernen, und das kann man besonders gut auf unseren mittlerweile legendären SV-Fahrten nach Hagen-Berchum, wohin wir uns jedes Jahr für drei Tage zurückziehen und unser SV-Seminar durchführen. In altersgemischten Gruppen lernen die Jüngeren von den Älteren (und andersherum!). Das macht allen Beteiligten viel Spaß und es bleibt immer noch genug Zeit für andere Unternehmungen. In den Arbeitsgruppen heißt es Mitdenken, Mitreden, Mitplanen, Mitentscheiden, Mitgestalten, Mitverantworten. Am Ende fahren wir gut gelaunt mit einer Reihe von Anträgen, die im „Planspiel Schulkonferenz“ auf den Prüfstand mussten, nach Unna zurück.

Daraus sind in den letzten Jahren viele erfolgreiche SV-Anträge entstanden, die das Gesicht unserer Schule entscheidend mitgeprägt haben. Die Anerkennung als „Schule ohne Rassismus“, die Initiierung der „Unnaer Vereinbarung“, die Teilnahme am Projekt „Schüler helfen Leben“, die Organisation eines Nachhilfeangebots für Sek-I-Schüler, die Neugestaltung des Oberstufenraums und die Durchführung von Aktionen z. B. gegen die Kopfnoten vor einigen Jahren sind dafür gute Beispiele. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der positiven Entwicklung unserer Schule bleibt auch unserer zukünftiges Erfolgsrezept.

Unsere SV mit unseren SV-Lehrern 2016/2017
Schülerrat, Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Erarbeitung eines SV-Antrags in der Gruppe