Lernzeiten

Neue Wege individualisierten und kooperativen Lernens

Laut Ganztagserlass des Landes NRW sollen alle Aufgaben bzw. Lern- und Übungszeiten in „offenen und gebundenen Ganztagsschulen in das Gesamtkonzept des Ganztags integriert“ und „sinnvoll rhythmisiert … auf den Vormittag und Nachmittag“ verteilt werden (nach BASS 12-63 Nr. 2 und 3). In ausgewiesenen Lernzeiten erledigen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mit dem Unterricht zusammenhängende Schulaufgaben. Gemeinsam ist allen Lernzeitenkonzepten, dass dort „Anregungen und Unterstützung beim Lösen von Aufgaben aus dem Unterricht und Eröffnung von Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Entwicklung der Fähigkeit zum selbständigen Lernen und Gestalten“ gegeben werden.

Zur Rhythmisierung:

1. Lernzeiten in Arbeitsstunden

Die Klassen 5 und 6 haben wöchentlich 3 Arbeitsstunden und in den übrigen Klassen werden die Arbeitsstunden im Vergleich zu den Vorjahren auf 2 Arbeitsstunden aufgestockt. Die aus dem Unterricht erwachsenen Wochenplanaufgaben dienen der individuellen Förderung und müssen daher binnendifferenzierend gestellt werden. Bei der Aufgabenstellung sollen unterschiedliche Sozialformen und Lernprodukte berücksichtigt werden. Wochenpläne werden nur in den Fächern DE, MA, den Fremdsprachen und in den übrigen WP – Fächern gestellt. Neben dem selbständigen und selbstverantwortlichem Lernen, allein, mit Partnern oder in kleinen Gruppen, werden in den von Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern geleiteten Stunden auch Themen der Klassengemeinschaft (z. B. im Klassenrat) behandelt.

2. Lernzeiten im Fachunterricht

Lernzeiten werden in unterschiedlicher Form in den Fachunterricht integriert. In den Fächer Deutsch, Englisch, Mathe und dem Wahlpflichtfach (WP) bietet sich insbesondere die einmal wöchentlich stattfindende Doppelstunde an. Hier kann die Lernzeit genutzt werden, indem Schülerinnen und Schüler an einem Arbeitsplan arbeiten, der auch über einen längeren Zeitraum angelegt wird, z. B. in Anlehnung an eine Unterrichtseinheit oder an eine UNIT.

3. Lernzeiten im Vertretungsunterricht

In Vertretungsstunden arbeiten die Schülerinnen und Schüler an Arbeitsplänen (Wochenpläne) aus dem Fachunterricht, soweit nicht fachliche Aufgaben von der zu vertretenden Lehrperson gestellt werden. Die Regelungen zur Weitergabe von Aufgaben im Vertretungsunterricht (Vertretungsregister) und zum Umgang mit dem Vertretungsordner in den Jahrgängen 5 und 6 bestehen weiterhin. Die Anmietung eines Faches (Mietra) durch die Schülerinnen und Schüler kann gewährleisten, dass alle notwendigen Materialien jederzeit zur Verfügung stehen.

4. Sonstige Lernzeiten im Rahmen des Ganztags

Im Fach Sprache, in der doppelt besetzten Mathestunde in Jahrgang 5 und 6, im Nachhilfeunterricht im Fach Mathematik durch INVIA (ab Jg. 7) stehen den Schülerinnen und Schülern weitere Lernzeiten zur Verfügung. In Kooperation mit dem Verein Chancenwerk e.V. gibt es an der PWG ein weiteres Lernangebot, das in den Ganztag integriert wird.

5. Lernzeiten zu Hause

An Nachmittagen, an denen keine schulischen Angebote stattfinden, nutzen die Schülerinnen und Schüler gemäß den zeitlichen Vorgaben ihre individuelle Lernzeit im Rahmen des Ganztages zu Hause für folgende unterrichtsbegleitende Aufgaben:

Lesen von Fachtexten oder Lektüren,
Vokabellernen für den Fremdsprachenunterricht,
Informationsbeschaffung durch Befragungen oder mündliche Recherchen.

Bei bestimmten schriftlichen Aufgaben, die für einen längeren Zeitraum gestellt werden, wird auch eine Bearbeitung im häuslichen Bereich erwartet. Dazu gehören:

Langzeitaufgaben wie Referate, Lesetagebücher oder Praktikumsberichte (siehe schulinterne Curricula),
individuelles Nacharbeiten von Versäumtem, z.B. bei krankheitsbedingtem Fehlen,
individuelles Vorbereiten auf Klassenarbeiten oder Prüfungen.

Verschiedene Lernzeitenmodelle in einer Synopse können Sie hier einsehen.

Gemeinsames Lernen

Inklusion

GL, das heißt „Gemeinsames Lernen“ für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemeinen Schulen.

Was bedeutet GL in der Praxis an unserer Schule?

  • Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachliche Qualifikation und Emotionale und Soziale Entwicklung werden an unserer Schule unter anderem von Sonderpädagogen unterstützt.
  • Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zum jetzigen Zeitpunkt in zwei Klassen zieldifferent unterrichtet.
  • Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sprachliche Qualifikation und Emotionale und Soziale Entwicklung werden zielgleich in nahezu allen Klassen und Jahrgangsstufen unserer Schule unterrichtet.
  • Die Klassenlehrerinnen und Sonderpädagoginnen erstellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen Förderplan. Dieser Förderplan wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

Somit sind sowohl Sonderpädagoginnen, Klassenlehrerinnen, Fachlehrerinnen als auch Schulsozialpädagoginnen an der individuellen Förderung beteiligt.

Das Konzept der PWG zum Gemeinsamen Lernen können Sie hier herunterladen: